Brillenberatung

Modernisierungsgesetz (GMG)

Seit dem 01.01.2004 müssen alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ihre Sehhilfen selbst bezahlen, sofern sie älter als 18 Jahre sind und keine wesentliche Sehbehinderung (Sehschärfe 30% oder weniger) haben.

weiterhin Kassenleistung

Nicht betroffen von den Sparmaßnahmen ist Ihr Anspruch, sich auf Kosten der Kasse bei Sehstörungen und Augenbeschwerden untersuchen und behandeln zu lassen.

Keine Kassenleistung

Die Beratung zur eventuellen Verordnung einer nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Sehhilfe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Anforderungen (Einstärkenbrille, Gleitsichtbrille, Komfortbrille für Arbeit und Computer, Brillen für Sport, Musizieren, Kontaktlinsen) und die Beratung über eine besondere Ausführung der Brille (Entspiegelung, Leichtgläser, Tönung…) sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. 

Bei der Bestimmung der benötigten Brillenglaswerte berücksichtigt der Augenarzt Ihre persönlichen Sehanforderungen für Ferne und Nähe – sei es im privaten oder beruflichen Bereich, am Steuer Ihres Fahrzeugs oder vor Ihrem Computer. Die Erhebung dieser Werte ist aufwändig und erfordert Ihre persönliche Mitarbeit. Dabei wird der Brillenglaswert für die optimale Sehschärfe, Verträglichkeit und beidäugige Zusammenarbeit der Augen ermittelt. Nur die so gefundenen Werte sind für eine Brillenverordnung geeignet. Sie werden zu Art und Ausführung der für Sie geeigneten Brille beraten. Anhand der augenärztlichen privaten Brillenverordnung fertigt der Augenoptiker wie bisher die erforderliche Sehhilfe. Er erspart sich dabei den eigenen Aufwand für eine Bestimmung der Brillenglaswerte, deren Kosten sonst im Endpreis der Brille enthalten sind.

Warum wie bisher Brillenverordnung vom Augenarzt?

Nur der Augenarzt kann feststellen, ob eine Sehstörung nur ein “Brillenproblem” ist oder zusätzlich auf anderen Ursachen beruht wie beispielsweise einer bisher unbekannten Zuckerkrankheit, einem grauen oder grünen Star, einem Netzhautleiden oder einer Sehnerverkrankung. Nur der Augenarzt kann rechtzeitig die richtigen Maßnahmen treffen: entweder nur Therapie einer Erkrankung oder nur Brillenverordnung oder aber Therapie + Brille. Das rettet unter Umständen dem Betroffenen nicht nur das Augenlicht, sondern kann ihm auch Kosten für eine überflüssige teure Brille ersparen. Außerdem ist die augenärztliche Verordnung Ihr Beleg für eine private Zusatzversicherung.