Die Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Fahrerlaubnisverordnung. Für die Klassen A und B reicht ein Sehtest, wenn die Bedingungen erreicht werden. Im anderen Falle wird ein Gutachten benötigt. Bei den Klassen C und D muss in jedem Fall ein Gutachten angefertigt werden. Da hier viele Einzeluntersuchungen notwendig sind, muss ein Termin vereinbart werden.
Diese Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G37.