Die gesetzlichen Krankenkassen haben für den Bereich der Augenheilkunde keine Regelungen für Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Seit dem 01.01.2004 ist auch die Brillenberatung keine Kassenleistung mehr. Viele Augenärzte bieten Ihnen daher die wichtigsten Untersuchungen der Vorsorge als sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Diese Leistungen werden dem Patienten privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu einem ermäßigten Satz berechnet.
In unserer Praxis können Sie u. a. folgende Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen: